Verfassungsmäßigkeit der mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 erfolgten Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote des §
9 Nr. 2a Satz 1 GewStG (sog. Schachtelprivileg)
Leitsatz
1. Die mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom (BGBl I 2007, 1912) erfolgte Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote
des § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG (sog. Schachtelprivileg) von 10 % auf 15 % ist verfassungsgemäß.
2. Die Mindestbeteiligungsquote ist zu beziehen auf die kapitalmäßige Beteiligung an der Gesellschaft, allein eine Beteiligung
an ihrem Gewinn zu mehr als 15 % reicht nicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 918 Nr. 16 DStR 2013 S. 8 Nr. 25 DStRE 2013 S. 992 Nr. 16 EFG 2013 S. 538 Nr. 7 EStB 2013 S. 230 Nr. 6 Ubg 2013 S. 602 Nr. 9 IAAAE-30415
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 31.01.2013 - 1 K 82/11
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