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FG Köln Urteil v. - 4 K 73/09 EFG 2013 S. 628 Nr. 8

Gesetze: EStG § 22 Nr 3 Satz 3, EStG § 23 Abs 1 Satz 1, EStG, EStG § 22 Nr 3

Private Veräußerungsgeschäfte

Einkünftequalifikation und Verlustverrechnung bei Optionsgeschäften und Stillhalterprämien, Kombinationsgeschäfte

Leitsatz

1) Prämien aus Stillhaltergeschäften mit Put-Optionen führen zu Einkünften aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG.

2) Verluste aus derartigen Stillhaltergeschäften können gemäß § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG nicht mit positiven Einkünften aus der Veräußerung von Optionen i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verrechnet werden.

3) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG bestehen nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 628 Nr. 8
EStB 2013 S. 230 Nr. 6
UAAAE-30411

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FG Köln, Urteil v. 31.10.2012 - 4 K 73/09

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