Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem GmbH-Anteil, das sich der Schenker bei Übertragung des Anteils zurückbehalten hatte
Leitsatz
1) Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist.
2) Eine als Folge des (steuerrechtlichen) Abzugsverbots nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG mögliche zweimalige steuerliche Erfassung
des gleichen Vermögensgegenstands, nämlich des Nutzungsrechts sowohl bei Nichtberücksichtigung als Abzugsposten als auch beim
späteren Verzicht, widerspricht dem in § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG verankerten Bereicherungsprinzip.
3) Eine zweimalige Erfassung bei späterem Verzicht eines zunächst zurückbehaltenen Nießbrauchs an einem GmbH-Anteil liegt
nur dann und insoweit vor, als der Nießbrauch bei der ursprünglichen Besteuerung der Übertragung des nießbrauchsbelasteten
GmbH-Anteils steuerlich tatsächlich belastet worden ist.
4) Ist der ursprüngliche Zuwendungsgegenstand, der GmbH-Anteil, aufgrund der Begünstigung des § 13a ErbStG teilweise steuerfrei
geblieben und der Nießbrauch daher schon wegen § 10 Abs. 6 ErbStG nicht zum Abzug zugelassen worden, ist der Nießbrauch, soweit
er auf das steuerfreie Vermögen entfiel, steuerlich unbelastet, so dass der hierauf entfallende Wert nicht aus Gründen einer
Doppelerfassung abgezogen werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2014 S. 671 Nr. 11 EFG 2013 S. 533 Nr. 7 ErbStB 2013 S. 112 Nr. 4 StBW 2013 S. 250 Nr. 6 UVR 2013 S. 139 Nr. 5 Ubg 2014 S. 466 Nr. 7 NAAAE-30409
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FG Münster, Urteil v. 10.01.2013 - 3 K 2461/11 Erb
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