Insolvenzanfechtung: Keine Rückforderung an die Insolvenzmasse erstatteter Beträge durch Verwaltungsakt – Voraussetzungen
eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO
Leitsatz
Hat das Finanzamt in Befolgung einer – vermeintlich oder tatsächlich - sich aus § 143 Abs. 1 InsO (Insolvenzanfechtung) ergebenden,
bürgerlich – rechtlichen Verpflichtung Steuerbeträge an die Insolvenzmasse erstattet, ist die Rückforderung dieser Beträge
nicht durch Verwaltungsakt, sondern im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen.
Die Erstattung von Vermögensverschiebungen außerhalb des Steuerrechtsverhältnisses kann nicht unter Hinweis auf § 37 Abs.
2 AO verlangt werden.
Fundstelle(n): DB 2013 S. 22 Nr. 7 WAAAE-30390
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.01.2013 - 12 K 3560/12 AO
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