Zeitpunkt, nachträgliche Berücksichtigung des Einlagewerts bei Veräußerung
Leitsatz
Der Einlagewert eines Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens, der im Jahr der Einlage bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.
3 EStG nicht gewinnmindernd geltend gemacht wurde und aufgrund Bestandskraft der Veranlagung auch nicht mehr geltend gemacht
werden kann, mindert den Gewinn aus der späteren Veräußerung des Wirtschaftsguts nicht (gegen , BStBl. II 2005, 758).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 8/2013 S. 347 DStR 2013 S. 6 Nr. 37 DStRE 2013 S. 1283 Nr. 21 EFG 2013 S. 588 Nr. 8 EStB 2013 S. 229 Nr. 6 KÖSDI 2013 S. 18396 Nr. 6 Ubg 2013 S. 714 Nr. 11 BAAAE-30384
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