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Verrechnungspreis und Zollwert
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 139Die Schnittstellen von Verrechnungspreisen und Zollwertrecht dürfen nicht vernachlässigt werden. Das gilt insbesondere für mit dem Lieferanten verbundene Unternehmen, die Waren aus Drittstaaten in die EU bzw. nach Deutschland einführen. Unternehmen sollten ihre Verrechnungspreise nicht allein mit Blick auf die Ertragsteuern gestalten.
Eine Langfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Regelungen zu verbundenen Unternehmen im Zollrecht
[i]Steuer- und Zoll-Compliance stehen nicht länger weitgehend unverbunden nebeneinander In Deutschland haben Steuer- und Zollverwaltung bisher i. d. R. kein besonderes Verhältnis von steuerrechtlichem Verrechnungspreis und Zollwert gesehen. Allerdings ist ein erster Schritt zur Annäherung an die Prüfung von Verrechnungspreisen durch die Steuer- und Zollverwaltung erfolgt. Das BMF hat am die Dienstvorschrift Zollwertrecht – VSF Z5101 geändert. Die Finanzverwaltung rückte damit denkbare Preisbeeinflussungen verbundener Unternehmen erkennbar stärker in ihr Blickfeld.
[i]„Verbundenheit„ auch im Zollrecht„Verbundenheit” im Sinne des Zollrechts (s. Art. 29 Abs. 1 Zollkodex) liegt nur in den in Art. 143 Zollkodex-DVO aufgeführten Fällen vor.
II. Prüfungen und Bewertungsmethoden der Zollverwaltung
[i]Prüfung der Verrechnungspreise und Anhaltspunkte für BeeinflussungEine Verbundenheit allein ist noch...