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EuG | Qualifizierung der Sanierungsklausel als Beihilfe
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Nichtigkeitsklage Deutschlands gegen den Beschluss der EU-Kommission zur Qualifizierung der Sanierungsklausel als Beihilfe abgewiesen. Die Klage war nach Ablauf der Klagefrist eingereicht worden und damit bereits unzulässig. Eine Entscheidung über das Sanierungsprivileg ist damit allerdings noch nicht gefallen, denn 15 weitere Klagen von Unternehmen sind mit demselben Gegenstand beim EuG anhängig.