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FG München 18.9.2012 7 K 2684/10, IWB 4/2013 S. 116

FG München | Altes Saldierungsverbot negativer Aktiengewinne eines deutschen Fonds ist europarechtswidrig

(1) Das Abzugsverbot des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG für negative Aktiengewinne einer Kapitalgesellschaft aus der Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds verstößt gegen Art. 56 EG, soweit es nach seinem zeitlichen Anwendungsbereich nur Gewinnminderungen erfasst, die auf Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens an ausländischen Kapitalgesellschaften entfallen. (2) Der aus unionsrechtlichen Gründen abziehbare Teil des negativen Aktiengewinns ist nicht mit dem entsprechenden Teil des positiven Aktiengewinns zu saldieren. (3) § 40a Abs. 1 Satz 2, Abs. 18 KAGG i. d. F. des Korb II-Gesetzes ist verfassungsgemäß.

Hinweis:

Der Streitfall betraf das Jahr 2002 und damit noch den Anwendungsbereich des KAGG, das durch das InvStG ersetzt wurde. Ist der Anteilsscheininh...

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