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Strategien und Regelungen zur Sicherung des Kaufpreises
Handlungsempfehlungen für Unternehmensverkäufer
Der beste Unternehmenskaufpreis ist für den Verkäufer nichts wert, wenn er nicht (voll) gezahlt wird oder wenn er (teilweise) wieder zurückgezahlt werden muss. Bei den Überlegungen zu einem bestmöglichen Unternehmensverkaufspreis sind daher Strategien und Regelungen zur Sicherung des Kaufpreises unerlässlich.
I. Erhalt des Kaufpreises
Für den Verkäufer eines Unternehmens ist es wichtig, dass er den vollen, ohne Abzüge geschmälerten Kaufpreis erhält, bevor das Eigentum an dem Unternehmen – d. h. den Geschäftsanteilen des Targets beim Share Deal bzw. den Einzelwirtschaftsgütern des Unternehmens beim Asset Deal – auf den Käufer übergegangen ist. Er ist daran interessiert, dass der Kaufpreis bei Abschluss des Vertrags gezahlt wird. Beim GmbH-Anteilskaufvertrag ist dies beispielsweise der Tag der Beurkundung. Wird der Kaufpreis nach der Fälligkeitsabrede erst später gezahlt, sollte der Eigentumsübergang unter die aufschiebende Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises gestellt werden.
Signing und Closing fallen i. d. R. auseinander. Der Eigentumsübergang selbst findet erst beim Closing statt. Voraussetzung für den Eigentumsübergang b...