NWB-BB Nr. 3 vom Seite 65

Die „Schnelle Antwort”

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Wir entwickeln unsere Datenbank für Sie regelmäßig weiter. Es freut mich daher, Ihnen ein neues Highlight vorzustellen – die „Schnelle Antwort”. Die „Schnelle Antwort” gibt Ihnen ein direktes Ergebnis auf eine konkrete Suchanfrage. Damit entfällt das Öffnen und Suchen in Tabellen, Gesetzestexten oder Dokumenten – das macht die NWB Datenbank für Sie! Die NWB Datenbank ist die bislang erste RWS-Datenbank, die Ihnen diesen Vorteil bietet.

Über 16.000 „Schnelle Antworten” zu AfA, Reisekosten, Umsatzsteuer-Umrechnungskursen, Grunderwerbsteuer, Schonfristen sowie Pauschalen und Grenzwerte der Einkommensteuer sind in der NWB Datenbank abrufbar! Probieren Sie die „Schnelle Antwort” jetzt unverbindlich aus und machen Sie unter www.nwb.de/go/haertetest den „Härtetest”. Am Beispiel „Bewirtungskosten” erfahren Sie im Praxistipp auf S. 67, wie die „Schnelle Antwort” funktioniert.

Aktueller Überblick über Anforderungen zur Sanierungsberatung

Wer ist aus Bankensicht ein geeigneter Sanierungsberater? Antworten auf diese und weitere Fragen wurden in einer aktuellen Umfrage der Hochschule Emden/Leer ermittelt. Befragt wurden Leiter der Sanierungsabteilungen in 739 deutschen Kreditinstituten. Demnach favorisieren die Banken mit 94,5 % der Nennungen den spezialisierten Sanierungsberater – häufig ein Einzelkämpfer oder ein Akteur aus einer Unternehmensberatungsgesellschaft. An zweiter Stelle folgen Wirtschaftsprüfer mit einer Sanierungsabteilung (63,7 %). Reine Wirtschaftsprüfer (25,3 %), Steuerberater (18,5 %) sowie Rechtsanwälte (7,5 %) folgen auf den weiteren Plätzen.

Eng damit hängt die Frage zusammen, welche Eigenschaften bei einem Berater als besonders wichtig angesehen werden, um Krisenfälle zum Turnaround zu führen. Ergebnis: Branchen- und die Größenklassenerfahrung sind aus Bankensicht nicht so wichtig. Weitaus bedeutender sind hingegen die Eigenschaften Sanierungserfahrung, gute kommunikative Fähigkeiten, Umsetzungserfahrung, Kenntnisse im analytischem Denken und Methodenwissen. Gerade Letzteres muss regelmäßig aufgefrischt werden, da sich das Thema Sanierung durch neue Urteile oder Gesetze – aktuell das ESUG – dynamisch weiterentwickelt. Unabhängig davon, ob Sie ein von der Bank favorisierter ausgesprochener Sanierungsexperte sind, ein (allgemeiner) betriebswirtschaftlicher Berater oder ein Steuerberater, sollten Sie zumindest einen Überblick über die aktuellen Anforderungen an die Sanierungsberatung haben, um entweder selbst beratend tätig zu werden oder entsprechende erste Hinweise geben zu können. Ehlers gibt ab S. 72 einen guten Überblick über die Methoden und ihre drohenden Rechtsfolgen und bringt Sie damit auf den aktuellsten Stand.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 3/2013 Seite 65
WAAAE-30231