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Ausbildungsrecht; | Reform der Juristenausbildung
Das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung v. ist im BGBl 2002 I S. 2592 verkündet worden und tritt am in Kraft. Das Gesetz hält an der Zweistufigkeit der juristischen Ausbildung (Studium und Vorbereitungsdienst) und der Einheitlichkeit der Berufsqualifikation für alle Juristen (Einheitsjurist) fest. Neu aufgenommen in den Ausbildungskatalog werden fremdsprachige Pflichtveranstaltungen. Der Vorbereitungsdienst soll stärker am Bild des Rechtsanwalts ausgerichtet werden. Während die übrigen Pflichtstationen jeweils drei Monate dauern, beträgt die Pflichtstation bei einem Rechtsanwalt neun Monate. Das neue Recht gilt i. d. R. für Studierende, die sich nach dem zur ersten Staatsprüfung melden, und für Referendare, die nach dem den Vorbereitungsdienst aufnehmen.