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Neuregelungen bei der Besteuerung ertragsteuerrechtlicher Organschaften mit Auslandsbezug
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-30178 Am hat der Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts angenommen. Am hat schließlich auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Der vorliegende Beitrag unterzieht die bei der ertragsteuerlichen Organschaft mit Auslandsbezug eingeführten Neuregelungen einer ersten kritischen Würdigung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Funktionale Zuordnung der Organbeteiligung
[i]Ununterbrochene Zuordnung während der gesamten OrganschaftsdauerDie Beteiligung an der Organgesellschaft (bzw. bei mittelbarer Beteiligung an der Organgesellschaft: die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft) muss gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 KStG n. F. ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inländischen Betriebsstätte i. S. des § 12 AO des Organträgers zuzuordnen sein. Eine inländische Betriebsstätte im vorstehenden Sinne ist gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 7 KStG n. F. nur gegeben, wenn die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte sowohl nach innerstaatlichem Steuerrecht als auch nach einem anzuwendenden DBA der inländischen Besteuerung unterliegen. Die Neuregelung soll nach § 34 Abs. 1 KStG n. F. erstmals für den Veranlagun...