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Neuregelungen bei der Besteuerung ertragsteuerrechtlicher Organschaften mit Auslandsbezug
Gesetz zur Änderung/Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
[i]Hechtner, NWB 52/2012 S. 4209; Kusch/ Schöneborn, NWB 15/2012 S. 1231; Lendewig, NWB 30/2011 S. 2539Am hat der Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts angenommen. Am hat schließlich auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Der vorliegende Beitrag unterzieht die bei der ertragsteuerlichen Organschaft mit Auslandsbezug eingeführten Neuregelungen einer ersten kritischen Würdigung.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Zuordnung der Organbeteiligung zu einer inländischen Betriebsstätte
1. Gesetzliche Neuregelung
[i]Ununterbrochene Zuordnung während der gesamten OrganschaftsdauerDie Beteiligung an der Organgesellschaft (bzw. bei mittelbarer Beteiligung an der Organgesellschaft: die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft) muss gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 KStG n. F. ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inländischen Betriebsstätte i. S. des § 12 AO des Organträgers zuzuordnen sein.
[i]infoCenter Betriebsstätte NWB ZAAAB-04786Das Einkommen der Organgesellschaft ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 6 KStG n. F. sodann der inländischen Betriebsstätte des Organträgers zuzurechnen, der die Organbeteiligung (bzw. bei mittelb...