Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerberaterhaftung | Verjährungsbeginn bei Geltendmachung eines Zinsschadens
Hat ein Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid endgültig keinen Erfolg, ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt wurde, zu verzinsen (Aussetzungszinsen, § 237 AO). Macht ein Mandant gegen seinen Steuerberater wegen Falschberatung einen Anspruch auf Ersatz der von ihm zu zahlenden Aussetzungszinsen geltend, beginnt der Lauf der Verjährung des Ersatzanspruchs nicht mit der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids (hier: 2009), sondern mit der des Aussetzungsbescheids (hier: 2001). Zwar [i]Graß, NWB 35/2011 S. 2980beginnt i. d. R. die Verjährung eines Ersatzanspruchs (nach dem hier anwendbaren § 68 StBerG a. F.) mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids. Dies gilt jedoch nicht bei einem Schaden durch entstandene Aussetzungszinsen. Denn deren E...