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Finanzmarktstabilisierung durch Aufbau eines Trennbankensystems
[i]www.bundesregierung.de unter NachrichtenBanken müssen in Zukunft ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und trägt zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei. Das Gesetz umfasst drei Regelungsbereiche: die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vom Einlagengeschäft (Trennbanken), eine vereinfachte Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (Bankentestamente) sowie klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen. Die Regelungen sollen im Januar 2014 nach Inkrafttreten des CRD-IV-Umsetzungsgesetzes in Kraft treten, eine Trennung der Geschäftsbereiche bei den Banken muss dann bis Juli 2015 erfolgen.