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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 135

E-Bilanz

Wie wird künftig gebucht?

Christian Merker

Der Gesetzgeber hatte mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz 2008 die Grundentscheidung getroffen, dass Bilanzen beim Finanzamt künftig elektronisch einzureichen sind. Nach gut vier Jahren Vorbereitungszeit ist es nun ab dem Jahr 2013 soweit. Abgesehen von Übergangsregelungen und Härtefällen müssen die Bilanzen für das Wirtschaftsjahr 2013 zwingend in elektronischer Form eingereicht werden. Der folgende Beitrag stellt die Ziele und Anforderungen der E-Bilanz dar und zeigt anhand von Beispielen auf, welche Auswirkungen sich auf das künftige Buchungsverhalten ergeben.

I. Ziele der E-Bilanz

Der Gesetzgeber verfolgt mit der E-Bilanz das Ziel, Fehlübertragungen zwischen der Papierform und den gespeicherten Daten zu vermeiden, Prozesse effizienter zu gestalten und umfassende Datenauswertungsmöglichkeiten seitens der Finanzverwaltung zu schaffen.

Die Finanzverwaltung plant, durch ein internes Risikomanagement die Bearbeitungsintensität für den Steuerfall bereits beim Eingang der Daten zu bestimmen. Das wird insbesondere dadurch erleichtert, dass auch die Steuererklärungen, soweit darin betriebliche Einkünfte enthalten sind, bereits verpflichtend in elektronisc...

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