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LSG Thüringen Urteil v. - L 4 AS 739/09

Die Beteiligten streiten noch darüber, ob der Beklagte durch Verwaltungsakt gegenüber den Klägern feststellen durfte, dass der Kläger zu 2 wegen seiner Aufnahme in eine stationäre Einrichtung der Jugendhilfe nach §§ 34, 35 a SGB VIII nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft der Klägerin zu 1 gewesen sei.

Fundstelle(n):
FAAAE-30108

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LSG Thüringen, Urteil v. 18.07.2012 - L 4 AS 739/09

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