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Anwaltsrecht; | Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten
Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz) v. ist im BGBl 2002 I S. 2850 verkündet worden und im Wesentlichen am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das bisher in der ZPO für die Oberlandesgerichte verankerte Lokalisationsprinzip aufgegeben. Rechtsuchende können sich jetzt in der ersten und in der zweiten Instanz eines Zivilprozesses vom Anwalt ihres Vertrauens beraten und vertreten lassen, auch wenn dessen Kanzlei ihren Sitz nicht im Bezirk des OLG hat, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden im Rahmen dieses Gesetzes Änderungen im zum neu geregelten Verbraucherschutzrecht des BGB aufgenommen (insbesondere im Hinblick auf das Widerrufsrecht). Wir werden demnächst darüber in den ...