Fahrten eines Kindes zur Qualifzierungs-ABM-Maßnahme als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Leitsatz
1. Nimmt ein volljähriges Kind an einer sog. Qualifizierungs-ABM teil, welche für die Durchführung von Bauarbeiten an einem
konkreten Ort beantragt und bewilligt wurde, und wird das Kind ausschließlich für diese Maßnahme eingestellt, ist diese Tätigkeitsstätte
bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG als regelmäßige Arbeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 S.
3 Nr. 4 EStG anzusehen.
2. Dauern die innerhalb der ABM-Maßnahme vom einem gemeinnützigen Verein durchgeführten Bauausführungen länger als sechs Monate,
verfügt der Verein am Tätigkeitsort gem. 12 S. 2 Nr. 8 AO auch über eine Betriebsstätte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAE-29646
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 25.05.2012 - 6 K 316/06 (Kg)
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