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Steuerberatersozietät als anfechtungsrechtlich nahestehende Person
Zu den nahestehenden Personen i. S. des Insolvenzanfechtungsrechts gehören u. a. auch Personen und Gesellschaften, die aufgrund einer dienstvertraglichen Verbindung zum Insolvenzschuldner ähnliche Möglichkeiten haben wie seine Organmitglieder, sich über dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu unterrichten (§ 138 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Folge ist eine Beweislastumkehr im Anfechtungsprozess (§ 133 Abs. 2 Satz 2, § 130 Abs. 2 InsO). Das Mandat eines Steuerberaters oder einer Steuerberatersozietät (hier: ausgelagerte Buchhaltung) kann deshalb nur dann die Beweislast des Insolvenzverwalters umkehren (hier: Anfechtung von Honorarzahlungen vor Insolvenzeröffnung), wenn es nach seiner vertraglichen und tatsächlichen Prägung dem Steuerberater den typischen Wissensvorsprung über die wirtschaftliche Lage des Mandanten vermittelt, den sonst nur ...