Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Drei-Sphären-Theorie” der Rechtsprechung und deren Umsetzung durch die Finanzverwaltung
Auswirkungen für den Vorsteuerabzug
Das Recht zum Vorsteuerabzug bildet einen wesentlichen Bestandteil des gegenwärtigen Mehrwertsteuersystems. Für den Unternehmer ergibt sich daraus die Belastungsneutralität der Umsatzsteuer.
Einführung
Neben seiner unternehmerischen Tätigkeit kann jeder Unternehmer auch andere nicht in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer fallende Aktivitäten entwickeln. In Deutschland hat dies der -VI R 25/76, BStBl 1985 II S. 176) in der vom BMF bereits im Jahre 1971 ( BStBl 1971 I S. 189) entwickelten Sphären-Theorie zum Ausdruck gebracht. Demnach hat jeder Unternehmer neben seinem unternehmerischen auch eine außerunternehmerische Sphäre. Diese wurde sowohl bei natürlichen Personen (dort in aller Regel der Privatbereich) als auch bei Gesellschaften (dort z.B. eine Tätigkeit für Zwecke der Gesellschafter) gesehen.
Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung (Urteil vom - Rs. C-515/07, VNLTO, UR 2009 S. 199; Urteil vom - Rs. C- 437/06, Securenta, BStBl 2008 II S. 727) die nichtunternehmerischen Tätigkeit weiter untergliedert. Der ; vom - V R 17/10; vom - XI R 9/08; vom - V R 23/10 und vom - V R 12/08) und schließlich auch...BStBl 2012 I S. 60