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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Übersicht über die umsatzsteuerlichen Änderungen
Das Bundeskabinett hat am den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG)” verabschiedet. Insbesondere viele Regelungen, die im Rahmen des gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013 nicht umgesetzt wurden, aber aufgrund z. B. europarechtlicher Vorgaben zwingend Gesetzeskraft erlangen müssen, sind in diesem neuen Gesetzesentwurf verankert worden. Dies betrifft im Besonderen die umsatzsteuerlichen Regelungen.
Übersicht der geplanten umsatzsteuerlichen Änderungen
Folgende umsatzsteuerliche Änderungen sind vorgesehen:
Der Ort von Dienstleistungen an juristische Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig sind richtet sich zukünftig insgesamt nach dem Sitz des Leistungsempfängers, soweit keine spezielle Ortsbestimmung eingreift (§ 3a Abs. 2 Satz 3 UStG-E).
Die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer wird an dem Ort erbracht, an dem der Empfänger seinen Wohnsitz oder Sitz hat. Abweichend wird eine langfristige Vermietung eines Sportbootes prinzipiell an dem Ort ausgeführt, ...