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Änderungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr – SEPA
Umstellungstermin nicht verpassen
Seit dem ist in Deutschland das neue Recht der Zahlungsdienste in Kraft. Die nicht leicht verständlichen gesetzlichen Vorschriften (§§ 675c ff. BGB) und die den bargeldlosen Zahlungsverkehr betreffenden Bedingungen der Kreditinstitute gehen auf die Richtlinie 2007/64/ EG zurück. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Zahlungsraum (Single Euro Payment Area, kurz: SEPA). Es soll die Schnelligkeit und Sicherheit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs europaweit bei Wahrung der unterschiedlichen Interessen der am Zahlungsverkehr Beteiligten erhöht werden. Ab dürfen nur noch die neuen SEPA-Zahlungsformate genutzt werden.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB LAAAD-57874 ein Muster eines SEPA-Lastschriftmandats und unter der NWB DokID NWB EAAAE-22753 u. a. eine Broschüre des DIHK und des Bundesverbands deutscher Banken zum SEPA aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die wichtigsten Basisinformationen
1. Ziel
[i]Vorteile des SEPA- SystemsZiel ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und ...