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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 4 R 437/10

Leitsatz

Leitsatz:

1. Kommt es aufgrund einer irrtümlich unterbliebenen Anwendung einer steuerrechtlichen Bestimmung zu einer fehlerhaften Berechnung des Arbeitsentgelts für die Vergangenheit, kann dieses Versehen nachträglich auch mit Auswirkungen auf die Beitragspflicht berichtigt werden.

2. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die maßgebliche steuerrechtliche Bestimmungen ihrem inhaltlichen Regelungsgehalt nach unverändert geblieben ist und sie nur versehentlich durch den Arbeitgeber nicht angewandt worden ist.

Fundstelle(n):
HAAAE-29255

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.09.2012 - L 4 R 437/10

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