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Vorsteuerabzug und Wertabgabe in der Buchhaltung
Bei [i]BFH, Urteil vom 9. 12. 2010 - V R 17/10 NWB XAAAD-62804; Urteil vom 13. 1. 2011 - V R 12/08 NWB SAAAD-62810; Urteil vom 27. 1. 2011 - V R 38/09 NWB HAAAD-62805. dem Bezug von Eingangsleistungen steht dem Unternehmer der Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 UStG zu, sofern die Leistung von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt wurde und der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Erfolgt eine Zuordnung außerhalb des unternehmerischen Bereichs oder steht der Lieferungs- bzw. Leistungsbezug im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen, kann ein Vorsteuerabzug insoweit nicht erfolgen. Ob ein Vorsteuerabzug erfolgt bzw. erfolgen kann, ist in der Buchführung entsprechend nachzuvollziehen, um eine Verprobung zu ermöglichen.
Am veröffentlichte der BFH drei Urteile, die vom Gericht als „Grundsatzurteile” tituliert wurden. Der BFH entschied in allen drei Fällen, dass eine Zuordnung zum Unternehmen und ein damit einhergehender Vorsteuerabzug dann nicht möglich sind, wenn der Unternehmer bereits von Anfang an beabsichtigt, die Lieferung oder sonstige Leistung für Zwecke außerhalb der unternehmerischen Sphäre zu nutzen . Konkret ging es um Eingangsleistungen im Zusammenhang m...