Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
2013
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Teil L: Gewerbesteuer
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Seite | ||
I. | Vordruck
| 576 |
II. | Gesetzesänderungen
und neue Verwaltungsanweisungen | 580 |
1. | Gesetzesänderungen | 580 |
2. | Verwaltungsanweisungen | 580 |
2.1 | Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden
der Länder | 580 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 590 |
III. | ABC
der Gewerbesteuer | 593 |
S. 576
I. Vordruck – Gewerbesteuererklärung
S. 577
S. 578
S. 579
S. 580
Änderung des Vordrucks GewSt 1 A: Im Folgenden werden die Änderungen in dem Vordruck GewSt 1 A, die nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Vorjahresversion dargestellt.
Zeile 104c und 104d (neu): In der Zeile 104c ist anzugeben, ob ein Teilbetrag des zum Ende des vorangegangenen Erhebungszeitraums gesondert festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlustes, soweit er noch nicht bis zur Veräußerung oder Aufgabe im Erhebungszeitraum 2012 verbraucht ist, auf veräußerte oder aufgegebene Teilbetriebe entfällt. Auf veräußerte oder aufgegebene Teilbetriebe entfallende Anteile des Gewerbeverlustes 2012 sind in der neuen Zeile 104d zu erklären. Dies gilt nicht für Körperschaften. Siehe hierzu auch die Verf. der (DB 2012, 1596, abgedruckt auf S. 591).