Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
2013
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Teil J: Alterseinkünfte – Anlage R
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Seite | ||
I. | Vordruck | 495 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen | 497 |
1. | Gesetzesänderungen; | 497 |
2. | Neue
Verwaltungsanweisungen | 497 |
2.1 | 497 | |
2.2 | BMF-Schreiben | 498 |
2.3 | Sonstige
Verwaltungsanweisungen | 498 |
III. | ABC der Alterseinkünfte | 501 |
S. 495
I. Vordruck – Anlage R
S. 496
S. 497
Änderung der Anlage R: Die Anlage R wurde wie folgt geändert:
Zeilen 10 und 20: In den Zeilen 10 und 20 „Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre” wurden häufig vom Stpfl. fälschlicherweise jeweils die gesamten an sie überwiesenen Nachzahlungen – einschließlich der Zahlungen für das laufende Kalenderjahr – eingetragen. Die Formulierung in den Zeilen 10 und 20 wurde deshalb zur Klarstellung um das Wort „vorangegangene” ergänzt.
Zeile 11: Für Veranlagungszeiträume ab 2011 kommt die Öffnungsklausel nur dann zur Anwendung, wenn der Stpfl. das Vorliegen der Voraussetzungen (vgl. Rz. 179 und 181 i. V. m. Rz. 186 und 203) nachweist. Der Versorgungsträger erstellt dem Stpfl. hierfür auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung. Für 2011 war für Angaben zur Öffnungsklausel in jede...