Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
2013
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage S
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I. | Vordruck | 315 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen | 318 |
1. | Gesetzesänderungen | 318 |
2. | Einkommensteueränderungsrichtlinien 2012 | 318 |
3. | Neue
Verwaltungsanweisungen | 318 |
3.1 | BMF-Schreiben | 318 |
3.2 | Sonstige
Verwaltungsanweisungen | 318 |
III. | ABC der Einkünfte aus selbständiger
Arbeit | 318 |
S. 315
I. Vordruck – Anlage S
S. 316
S. 317
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Jeder Ehegatte mit Einkünften aus selbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage S abzugeben. Im Folgenden werden die Änderungen in der Anlage S 2012, die nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Anlage S 2011 dargestellt
Zeile 3 (Änderung): In Zeile 3 wurde der Hinweis zur Einreichung der Anlage EÜR bei Bruttoeinnahmen ab 17.500 € dahin gehend angepasst, dass die Anlage EÜR gem. § 60 Abs. 4 EStDV seit dem VZ 2011 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln ist
Anlage EÜR: Die Anlage EÜR wird in Teil E abgedruckt und erläutert.S. 318
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Zu den für alle Gewinneinkünfte zu beachtenden Gesetzesänderungen wird auf Teil C verwiesen.