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FG München Urteil v. - 13 K 943/09 EFG 2013 S. 421 Nr. 6

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 6, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, EStDV § 11d Abs. 2

Zuführung eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft

Absetzungen für Substanzverringerung beim Abbau des Kiesvorkommens

Leitsatz

1. Steuerlich sind der Grund und Boden und das Kiesvorkommen nach der Aufschließung zwei selbstständige und gleichwertig nebeneinander bestehende Wirtschaftsgüter, die häufig sogar verschiedenen Vermögenssphären angehören können. Ein unter einem Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens befindliches Kiesvorkommen konkretisiert sich mit Beginn seiner Verwertung im Privatvermögen.

2. Die Übertragung eines Kiesvorkommens aus dem Privatvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft stellt sich nicht als Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten dar, wenn die Gegenleistung ausschließlich dem Kapitalkonto II, auf dem Entnahmen und Einlagen bzw. die Verlustanteile des Gesellschafters verbucht werden, und nicht zumindest teilweise auch dem Kapitalkonto I gutgeschrieben wird.

3. Veräußert der Gesellschafter ein Wirtschaftsgut an „seine” Personengesellschaft zu Bedingungen, die auch bei entgeltlichen Veräußerungen zwischen Fremden üblich sind, so stellt dieser Vorgang insgesamt und einheitlich eine entgeltliche Veräußerung dar.

4. Zu einer Gegenleistung der Gesellschaft führt grundsätzlich auch der für die Einbringung eingeräumte Darlehensanspruch des Gesellschafters, der in der Sonderbilanz des Gesellschafters zu aktivieren ist. Erforderlich ist allerdings, dass ein solches Gesellschafterdarlehen durch den Betrieb der Gesellschaft veranlasst und zivilrechtlich wirksam (bindend) vereinbart worden ist.

5. Der Grundsatz, dass die in § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, § 11d Abs. 2 EStDV vorgesehene Abbaubesteuerung durch die Einlagebewertung nicht umgangen werden kann, gilt nicht nur bei der Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens in ein Einzelbetriebsvermögen, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige das Kiesvorkommen unentgeltlich in eine neu gegründete Personengesellschaft einlegt, an der er zu 100 % beteiligt ist. Auch in diesem Fall dürfen von dem Einlagewert des Kiesvorkommens keine aufwandwirksamen Absetzungen für Substanzverringerung oder Teilwertabschreibungen vorgenommen werden.

6. Diese Grundsätze, die der BFH für die Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens in das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers entwickelt hat, sind auch auf den Fall, der Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens durch einen Gesellschafter in eine Personengesellschaft anwendbar, zumindest wenn der einbringende Gesellschafter zu 100 % an der Personengesellschaft beteiligt ist. Ob dies auch gilt, wenn an der Gesellschaft fremde Dritte beteiligt sind bzw. dann nur insoweit, als dem einbringenden Gesellschafter die Einkünfte aus dem Abbau des Bodenschatzes auch nach der Einbringung zuzurechnen sind, kann offen bleiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 421 Nr. 6
EStB 2013 S. 188 Nr. 5
KÖSDI 2013 S. 18355 Nr. 5
StBW 2013 S. 198 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2013 S. 346
EAAAE-29123

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FG München, Urteil v. 06.11.2012 - 13 K 943/09

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