Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WP Praxis 3/2013 S. 59

Ein vereidigter Buchprüfer ist zur Leitung einer WP-Zweigniederlassung nicht befugt (VG)

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nicht berechtigt, zur Leitung einer Zweigniederlassung einen vereidigten Buchprüfer einzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn ein solcher mit der Maßgabe bestellt werden soll, dass in der Niederlassung keine Abschlüsse von großen Kapitalgesellschaften geprüft werden dürfen ( VG 16 K 234.11).

Hintergrund: Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind zur Begründung von Zweigniederlassungen berechtigt (§ 3 Abs. 3 WPO), wobei diese jeweils von wenigstens einem Wirtschaftsprüfer geleitet werden müssen, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung hat (§ 47 Satz 1 WPO); für Zweigniederlassungen von in eigener Praxis tätigen Wirtschaftsprüfern kann die Wirtschaftsprüferkammer Ausnahmen zulassen (§ 47 Satz 2 WPO). ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen