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Steuerrecht | Hohe Anforderungen an Ermessensausübung beim Verzögerungsgeld
Der BFH stellt in seinem aktuellen Urteil vom strenge Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgelds gemäß § 146 Abs. 2b AO. Wegen des hohen Mindestbetrags von 2.500 € muss das Finanzamt (FA) insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Das bedeutet: Es gibt keine verschuldensunabhängige Vorprägung der Ermessensbefugnis. [i]Verschulden ist zu prüfen Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt also die Sanktion durch ein Verzögerungsgeld.
[i]Gleiche Ermessenserwägungen bei Entschließungs- und AuswahlermessenDas FA muss sowohl bei seiner Ermessensentscheidung, ob es überhaupt ein Verzögerungsgeld festsetzt (sog. Entschließungsermessen), als auch bei seiner Entscheidung, in welcher Höhe es ein Verzögerungsgeld festsetzt (sog. Auswahlermessen), die gleichen Ermessenserwägungen anstellen. Hierzu gehören insbesondere die Dauer der Fri...