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BBK Nr. 4 vom Seite 141

Handelsrechtliche Rechnungslegung insolventer Kapitalgesellschaften

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 156Die Rechnungslegung insolventer Kapitalgesellschaften ist durch ein Zweikreis-System gekennzeichnet. Als Grundlage des externen Rechenkreises fungiert das HGB. Aus der Insolvenzsituation heraus resultiert aber ein Anpassungsbedarf aufgrund der insolvenzbedingten Besonderheiten der handelsrechtlichen Bilanzierung. Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zusammen:

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .


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[i]Vergleich interne und externe Rechnungslegung Kriterium
Interne insolvenzrechtliche Rechnungslegung
Externe handelsrechtliche Rechnungslegung
Rechtsgrundlage
Bedeutsame Vorschriften
§§ 66, 151-153, 175, 188, 229
§§ 238 ff. (Allgemeines),
§§ 246 ff. (Ansatz),
§§ 252 ff. (Bewertung),
§§ 264 ff. (Kapitalgesellschaft),
§ 155 InsO (Verweis auf HGB)
Adressaten
Insolvenzgläubiger, Verfahrensschuldner, Insolvenzgericht
Fiskus, Behörden, Anteilseigner, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Öffentlichkeit, Kaufinteressenten
Berichtsrhythmus
außerordentlich, fallweise, z. T. regelmäßig, abhängig vom Verfahrens- stadium
ordentlich, regelmäßig, organisiert, periodisch
Aufgaben und Inhalt
Rechenschaftslegung des Insolvenzverwalters, Kontroll- und Entscheidun...

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