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Einkünftekorrekturen bei Sicherheitengestellung im Konzern
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 87Finanzierungsbeziehungen im Konzern und deren fremdübliche Abrechnung sind merklich in den Fokus der Betriebsprüfung gerückt. Auch komplexe Finanzierungsbeziehungen mit allen ihnen zugrunde liegenden Vereinbarungen werden hinterfragt. Das gilt auch für Kreditunterstützungsleistungen (hier: Patronatserklärung der deutschen Obergesellschaft an eine ausländische Tochtergesellschaft). Diese sind für die Fremdfinanzierung von Geschäften oft zwingend, da die finanzierende Bank Sicherheiten verlangt.
Eine Langfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Verrechnungen dem Grunde nach
[i]Abgrenzung der Geschäftsbeziehung von einem reinen GesellschafterbeitragNach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung sind bei konzerninternen, grenzüberschreitenden Vereinbarungen über Sicherheitengestellungen jedweder Art (Bürgschaft, Garantie, [harte] Patronatserklärungen) i. d. R. Provisionen zu verrechnen. § 1 Abs. 5 AStG setzt voraus, dass ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zum Ausland Bedingungen vereinbart, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen nicht akzeptiert hätten. Die Finanzverwaltung hat ein weites Verständnis dieses Geschäftsbeziehungen-Begriffs.
[i]Volle Kontrolle der Muttergesellschaft ? äußere Form ist nicht maßgeblichDoch sind diese konzerninterne...