IWB Nr. 3 vom Seite 1

„James Bond lässt grüßen”

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Goldfinger im abgespeckten Jahressteuergesetz 2013

Vor 48 Jahren – am [i]„Goldfinger” im Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG)startete in den deutschen Kinos der dritte James Bond-Film, mit dem Titel „Goldfinger”. Damals spielte Gert Fröbe den Bösewicht und wurde vom Schotten Sean Connery im Namen seiner Majestät gejagt und natürlich zur Strecke gebracht.

Bereits im am Ende gescheiterten JStG 2013 war die Änderung des § 32b EStG enthalten, mit dem das sog. Steuergestaltungsmodell „Goldfinger” bekämpft werden soll. Nun hat das Kabinett die abgespeckte Version des JStG 2013 mit dem eingängigen Titel „Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften” (abgekürzt: AmtshilfeRLUmsG) beschlossen. Im Wesentlichen wird das deutsche Steuerrecht an das verbindliche Recht und die Rechtsprechung der EU angepasst. Die am veröffentlichte Formulierungshilfe enthält das EU-Amtshilfegesetz sowie einige Regelungen des im Bundesrat gescheiterten JStG 2013.

Durch die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht wird vor allem die Zusammenarbeit der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Festsetzung von Steuern grenzüberschreitender Aktivitäten effizienter. Konkret heißt dies, dass zentrale Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden. Zudem wird stufenweise ein automatischer Informationsaustausch entwickelt. Letzteres geht insbesondere auf eine deutsche Initiative bei den Verhandlungen zur EU-Amtshilferichtlinie zurück.

Übrigens spielte der 007-Goldfinger weltweit über 120 Mio. Dollar ein.

Bleibt abzuwarten, ob Goldfinger das Diamantenfieber bekommt und im Casino Royale alles auf „Rot” setzt. Wie auch immer: am Ende gewinnt 007 und genießt ein Erfrischungsgetränk geschüttelt, nicht gerührt!

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Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 3 / 2013 Seite 1
NWB VAAAE-29071