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Taiwan | Neues DBA ist seit dem anzuwenden
[i]Vgl. Hensel IWB 12/2012 S. 432 NWB EAAAE-12054Das im Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in Deutschland unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist am in Kraft getreten. Das DBA Taiwan 2011 orientiert sich am OECD-Musterabkommen; es verbessert u. a. den Informationsaustausch der Finanzbehörden beider Staaten und garantiert niedrigere Quellensteuersätze – bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren von nun 10 %. Zugleich verständigten sich das BMF und die Obersten Finanzbehörden der Länder darauf, dass ab Anfang 2013 keine besondere Gegenseitigkeitsvereinbarung nach § 49 Abs. 4 EStG mehr erforderlich ist, um als Schifffahrtsunternehmen im Verhältnis zu Taiwan die Doppelbesteuerung zu vermeiden (, BStBl 2013 I S. 34).