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BMF | Pauschbeträge für Auslandsreisen ab
[i]Teils neue AuslandsreisekostenDas BMF hat mit Schreiben vom (IV C 5 - S 2353/08/10006: 003 NWB HAAAE-25678) zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab dem Stellung genommen. [i]Vgl. Praxistipp IWB 3/2013 S. III und IVBei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend.