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Besteuerung von Erträgen aus einem inländischen Spezial-Sondervermögen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-28834 Bei der Besteuerung von Erträgen aus einem Spezial-Sondervermögen können beim Anteilsscheininhaber nachgenannte Besteuerungsfolgen eintreten:
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Definition von Spezial-Sondervermögen
[i]Anleger nur nicht natürliche PersonenNach der gesetzlichen Definition im Investmentgesetz (InvG) handelt es sich bei Sondervermögen um Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung der Anleger verwaltet werden (§ 2 Abs. 2 InvG). Spezial-Sondervermögen sind Sondervermögen, deren Anteile ausschließlich von Anlegern gehalten werden, die nicht natürliche Personen sind (§ 2 Abs. 3 Satz 1 InvG).
Verfahrensrechtliche Grundlagen
[i]Gesonderte Feststellung der BesteuerungsgrundlagenDie verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Spezial-Fondsbesteuerung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) gleicht der Besteuerung von Personengesellschaften.
Für ein Spezial-Sondervermögen mit nicht mehr als 100 Anlegern ist eine Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 13 Abs. 2 i. V. mit § 15 Abs. 1 InvStG abzugeben. Die Feststellungserklärung steht einer gesonderten und einheitlichen Feststellung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 15 Abs. 1 Satz 3 InvStG).
Nach dem dokumentierten Willen des Gesetzgebers sollen die Besteuerungsgrundlagen eines Spezial-Sondervermögens ve...