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OFD Hannover 19.06.2002 S 2295 - 49 - StO 211

Lohnsteuer; | Bescheinigung über bezogenes Insolvenzgeld bei Vorfinanzierung (§ 32b EStG)

Nach § 188 Abs. 4 SGB III kann ein AN vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Antrags mangels Masse seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt mit Zustimmung des Arbeitsamts an ein Kreditinstitut abtreten (Vorfinanzierung). In diesem Fall steht das Insolvenzgeld dem Kreditinstitut zu und wird an dieses ausgezahlt. Nach einem Beschluss der obersten FinBeh des Bundes und der Länder bezieht der AN auch bei einer Vorfinanzierung steuerfreies Insolvenzgeld i. S. des § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das Insolvenzgeld ist deshalb von der Arbeitsverwaltung nach § 32b Abs. 3 EStG zu bescheinigen. Das BMA und die Bundesanstalt für Arbeit vertreten demgegenüber die Auffassung, dass bei einer Vorfinanzierung des Arbeitsentgelts nicht mehr der AN Anspruchsinhaber des Insolvenzgel...

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