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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3691/11 GE

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr.1

Grunderwerbsteuer: Erbengemeinschaft als Erwerberin – Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bei Kapitalerhöhung

Leitsatz

  1. Eine Miterbengemeinschaft kann in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit auch Erwerberin bei einer Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein.

  2. Sind die Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft Gesamtrechtsnachfolger nach dem verstorbenen Gesellschafter einer Grundbesitz-GmbH, können sie die Erwerbsschwelle von 95 v.H. der GmbH-Anteile dadurch überschreiten, dass sie aus einer Kapitalerhöhung resultierende Anteile einerseits unmittelbar in der Rechtsnachfolge des Erblassers und zum anderen aufgrund der nicht fristgerechten Ausübung der Übernahmeberechtigung des weiteren Gesellschafters nach dem Erbfall übernehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 149 Nr. 4
DStR 2013 S. 12 Nr. 38
DStRE 2013 S. 1259 Nr. 20
ErbBstg 2013 S. 97 Nr. 4
ErbStB 2013 S. 78 Nr. 3
Ubg 2013 S. 724 Nr. 11
CAAAE-28814

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.08.2012 - 7 K 3691/11 GE

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