Zwischenurteil über Aktien-Veräußerungsvorgänge, denen einige Jahre später eine Verschmelzung und sodann wieder eine weitere
Veräußerung folgt
Leitsatz
1) Der Ansatz eines Veräußerungsgewinns über Aktien steht einer zutreffenden späteren Versteuerung von Aktiengewinnen nach
Verschmelzung und Kapitalerhöhung nicht entgegen.
2) Auch die Einlage einer stillen Beteiligung und eines dieser Gesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens führt zur Steuerverstrickung
der dafür erhaltenen Anteile.
3) Die bei einer gemischten Bar- und Sachgründung einer KGaA erhaltenen Anteile sind im Streitfall insgesamt als einbringungsgeboren
zu behandeln, die quotal steuerverstrickt sind.
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