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FG München Urteil v. - 10 K 1984/11 EFG 2013 S. 455 Nr. 6

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG § 50d Abs. 10DBA Italien Art. 7 DBA Italien Art. 11

Kein Besteuerungsrecht von Deutschland für Sondervergütungen an einen Mitunternehmer in Form von Zinszahlungen

Leitsatz

Deutschland steht kein Besteuerungsrecht für Sondervergütungen an einen Mitunternehmer in Form von Zinszahlungen zu, wenn die Zinszahlungen nicht einer in Deutschland vermittelten Betriebsstätte zugerechnet werden können. Eine Zurechnung an die deutsche Betriebsstätte kann dann nicht erfolgen, wenn die Darlehensforderung nicht zum Vermögen der deutschen Betriebsstätte gehört und die Zinszahlungen im Ausland verwaltet und vermarktet werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 30
DStRE 2013 S. 1115 Nr. 18
EFG 2013 S. 455 Nr. 6
EStB 2013 S. 188 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2013 S. 234
Ubg 2013 S. 660 Nr. 10
CAAAE-28798

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FG München, Urteil v. 08.11.2012 - 10 K 1984/11

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