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BFH 25.1.2012 II R 25/10, StuB 3/2013 S. 118

Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute, durch landwirtschaftliche Grundstücke getrennte Grundstücke keine wirtschaftliche Einheit

Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden keine wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 1 BewG, wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind (Bezug: 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1 BewG 1993).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hatte der Kläger ein aus mehreren Grundstücken bestehendes land- und forstwirtschaftliches Areal für den Bau und Betrieb von 10 Windrädern verpachtet. Die Grundstücke zwischen den Windrädern, auf denen nicht unmittelbar Windräder standen, durften weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Das FA behandelte bei einer Nachfeststellung das gesamte Areal einschließlich der weiter landwirtschaftlich genutzten Grundstücke als eine wirtschaftliche Einheit und stellte einen einheitlichen Einheitswert ...

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