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Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben als Voraussetzung für Investitionsabzugsbetrag
(1) Im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl 2007 I S. 1912) setzt der Nachweis der Investitionsabsicht auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben nicht zwingend eine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts noch im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags voraus. (2) Auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG n. F. ist es erforderlich, bei der Prüfung der Investitionsabsicht – die ein zwingendes gesetzliches Tatbestandsmerkmal darstellt – in Jahren vor Abschluss der Betriebseröffnung strenge Maßstäbe anzulegen (Bezug: § 7g Abs. 1, 2, 3 EStG 2008).
Damit schloss sich der III. Senat des BFH vollinhaltlich dem Urteil des X. Senats vom - X R 42/11 NWB GAAAE-15740 (BStBl 2009 I S. 633 = Kurzinfo StuB 2012 S. 681 NWB QAAAE-16431) an.