Bedarfsbewertung; Bewertung und Verschonung des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, Nachbewertungs- und Behaltensregeln bei Einbringung und Realteilung
Ich übersende das Antwortschreiben des auf die Eingabe des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V, Kölnstr. 202, 53757 St. Augustin (HLBS) vom mit der Bitte um Kenntnisnahme.
In diesem Zusammenhang wird aus gegebenem Anlass auf die Beachtung der hinsichtlich der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Flächen als Stückländereien hingewiesen.
Eine Stückländerei i. S. von § 160 Abs. 7 BewG liegt nur vor, wenn am Bewertungsstichtag der Pachtvertrag für die betroffene Fläche noch eine Laufzeit von mehr als 15 Jahren hat. In diesen (seltenen) Fällen kommt die Verschonungsregelung gemäß § 13 a/§ 13b ErbStG nicht zum Ansatz. Alle anderen Fälle sind als Verpachtungen von landwirtschaftlichen Betrieben zu bewerten und fallen somit in die Verschonungsregelung (§§ 13a und 13b ErbStG).
Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 3210 – St 344/St 431
Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 17
DStR 2013 S. 1087 Nr. 21
FAAAE-28103