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ELStAM – Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim neuen Verfahren beachten?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-28041 Seit 2013 ist das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale praxisrelevant. Beim ELStAM-Verfahren werden die Daten zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Meldebehörden und Finanzverwaltung weitgehend automatisiert ausgetauscht. Die Informationen für den Lohnsteuerabzug werden für jeden Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gebildet. Die Meldebehörden liefern ihre Grundlagendaten (Meldedaten) tagesaktuell zu. Der Arbeitnehmer muss wegen steuerlicher Fragen nicht mehr zu seiner Wohnsitzgemeinde; einziger Ansprechpartner hierfür ist das Finanzamt.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Üblicher Verfahrensablauf
[i]Was muss der Arbeitnehmer tun?Der Arbeitnehmer muss bei Aufnahme einer Beschäftigung seinem Arbeitgeber seine steuerliche ID-Nummer, sein Geburtsdatum, die Information, ob es sich um sein Haupt- oder Nebendienstverhältnis handelt und die Information, ob und ggf. in welcher Höhe ein Freibetrag zu berücksichtigen ist, mitteilen.
[i]Was muss der Arbeitgeber tun?Der Arbeitgeber (oder sein Dienstleister) muss beim Elster-Online-Portal registriert sein, sich authentifizieren und die betriebliche Steuernummer des Arbeitgebers angeben. Für alle Arbeitgeber gelten als Ha...