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Verlustabzug bei fehlender Unternehmeridentität
Kurzfristige Unterbrechung führt zum Wegfall des Verlustabzugs
Die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs setzt die ununterbrochene Unternehmeridentität voraus, so dass auch kurzfristige Unterbrechungen – selbst für eine logische Sekunde – zum Wegfall des Verlustabzugs führen.
Unternehmens- und Unternehmeridentität
Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für vorangegangene Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Die Inanspruchnahme des Verlustabzugs setzt neben der Unternehmensidentität die Unternehmeridentität voraus. Unternehmeridentität setzt voraus, dass der Steuerpflichtige, der den Verlustabzug in Anspruch nimmt, den Gewerbeverlust zuvor in eigener Person erlitten hat. Folglich muss der Steuerpflichtige zur Zeit der Verlustentstehung und im Jahr der Entstehung eines positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein.
Doppelstöckige Personengesellschaft in logischer Sekunde
Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein bei einer KG (K-KG) entstandener Verlustvortrag genutzt werden konnte. A...