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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 433/12

Gesetze: BGB § 2075; GBO § 35 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Haben sich die Ehegatten in einem notariellen Erbvertrag zu Alleinerben und die gemeinsamen Abkömmlinge zu Schlusserben eingesetzt und bestimmt, dass ein Abkömmling bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll (Pflichtteilsstrafklausel), so ist einem Einzelkind bei der Grundbuchberichtigung nach dem letztverstorbenen Elternteil regelmäßig die Möglichkeit einzuräumen, durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung den Nachweis des Nichteintritts der auflösenden Bedingung und des Nichtvorhandenseins weiterer Abkömmlinge zu führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DNotZ 2013 S. 440 Nr. 6
ErbBstg 2013 S. 65 Nr. 3
PAAAE-27975

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OLG München, Beschluss v. 11.12.2012 - 34 Wx 433/12

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