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Einkommensteuer; | unberechtigte Einbeziehung von Vordienstzeiten bei Teilwertberechnung einer Pensionsrückstellung keine verdeckte Gewinnausschüttung
Bezieht eine GmbH für eine ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer gegebene Pensionszusage bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellung zu Unrecht Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten ein, führt dies zu keiner vGA, wenn die Pensionszusage dem Grunde und der Höhe nach einem Fremdvergleich standhält (). Ob eine vGA vorliegt, ist anhand der zivilrechtlichen Vereinbarungen zu beurteilen, die durch überhöhte Rückstellungen nicht beeinflusst werden. Fehlerhafte Buchungen bewirken keine Vermögensminderung und sind daher keine vGA. Allerdings können sie eine Vermögensminderung dokumentieren, etwa wenn eine Rückstellung für eine im Gesellschaftsverhältnis gründende Pensionszusage gebildet wird.