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Anfechtung einer Eigenkündigung (Arbeitnehmer)
Für den Fall, dass sich ein Arbeitnehmer durch Täuschung oder Drohung zunächst zur Eigenkündigung veranlasst sieht, kann er diese später wieder anfechten und damit rückgängig machen. Dies muss aber unverzüglich geschehen, sobald der Irrtum offensichtlich geworden ist.
Hiervon sind die Fälle zu unterscheiden, in denen der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber erklärte Kündigung „anfechten„ will. Dafür eignet sich ggf. das Muster einer Kündigungsschutzklage.
Mehr zum Thema Arbeitsvertrag sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: