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BBK Nr. 3 vom Seite 93

Erleichterungen bei der Bilanzierung durch das MicroBilG

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 107Am ist das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) in Kraft getreten. Somit können die ca. 500.000 Kleinstkapitalgesellschaften in Deutschland schon für den Jahresabschluss 2012 von den optionalen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen profitieren.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft

[i]GrößenkriterienAls Kleinstkapitalgesellschaft gelten gemäß § 267a HGB kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen nicht überschreiten:

  • 350.000 € Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3 HGB),

  • 700.000 € Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und

  • im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer.

Hinweis:

Die Norm erfasst auch sog. haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB. Wichtigster Anwendungsfall ist hier die GmbH & Co. KG.

II. Aufstellungserleichterungen

[i]Jahresabschluss aus Bilanz und GuV Der Umfang des Jahresabschlusses der Kleinstkapitalgesellschaft kann sich auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschränken. Ein Anhang braucht...

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